Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als AGB bezeichnet) gelten für alle Dienstleistungen, insbesondere Schneeschuhführungen, die „Schneeschuhwanderungen Schneeweiß“ als Dienstleister anbietet (gültig ab 24.10.2019).

 

Dienstleister ist:

Christian Schneeweiß 

Raut 32

82444 Schlehdorf

 

Wird in einem Link ein anderer Dienst (z.B. Gästeinformation, Tourenplanung, Wettervorhersage, Bergführerbüro) aufgeführt und dieser vom geführten Kunden in Anspruch genommen, so gelten ausschließlich die AGBs dieses Dienstes. 

 

2. Anmeldung

Zur Anmeldung einer Schneeschuhführung füllt der Kunde das Kontakt-Formular auf www.schneeschuhwanderungen-schneeweiss.de aus und verschickt es per Email an den Dienstleister, oder er schickt seine Anfrage direkt an die dort angegebene Email-Adresse des Dienstleisters, oder er meldet sich unter der angegebenen Telefonnummer des Dienstleisters an. 

Im Einvernehmen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden der Ort und der Zeitpunkt des Treffens zur Schneeschuhführung bestimmt. Für „Mondschein-Schneeschuhwanderungen“ sind Ort und der Zeitpunkt festgelegt.

Bei Bestätigung der Anmeldung per Email oder per Telefon und des Einvernehmens durch den Dienstleister, kommt der Vertrag zwischen Dienstleister und Kunde rechtsverbindlich zustande. Damit erkennt der Kunde die AGB des Dienstleisters an.

 

3. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt entweder vor der Dienstleistung mit Überweisung des bei den Touren angegebenen Betrags auf das dort und im Kontaktformular angegebene Konto: 

IBAN: DE95 7035 1030 0032 5174 92

Bank: Sparkasse Oberland

Inhaber: Christian Schneeweiß

Oder die Zahlung erfolgt in Bar gegen Quittung nach der Führung. Bei anderen als unter den angegebenen Schneeschuhführungen ist der Betrag Verhandlungssache.

 

4. Ausführung

Der Dienstleister behält sich ausdrücklich das Recht vor, Schneeschuhführungen nach Vertragsabschluss je nach Witterungsverhältnissen oder bei Krankheit einseitig zu ändern oder abzusagen. Bei einer Absage wird der Betrag zurückerstattet bzw. nicht erhoben. Einen Anspruch auf Ersatzleistungen hat der Kunde nicht.

 

5. Verantwortung des Dienstleisters und Fähigkeiten des Kunden

Der Dienstleister plant die Tour, informiert sich über die jeweilige Situation (z.B. Wetter, Schneelage, Lawinenlage), führt den Kunden, unterweist ihn und hilft ihm falls erforderlich. 

Der Kunde hat die Ansprüche und Umstände für die Schneeschuhführungen unter der Rubrik „Gut zu wissen“ bei den Touren gesehen oder mit dem Dienstleister besprochen und akzeptiert. Ist er den Ansprüchen einer Schneeschuhwanderung nicht gewachsen, kann der Dienstleister diese ändern oder abbrechen.

 

6. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden 

Tritt der Kunde 24 oder weniger Stunden vor Beginn der Schneeschuhtour ohne triftigen Grund (z.B. Erkrankung, plötzliche Wetterverschlechterung) vom Vertrag zurück, macht der Dienstleister den vereinbarten Betrag als Entschädigung geltend. Eine Umbuchung (andere Schneeschuhtour) für den vereinbarten Tag ist aber jederzeit möglich.

 

7. Haftungsausschluss und Mängelrechte

Der Teilnehmer ist durch den Dienstleister weder unfall- noch krankenversichert.

Die Haftung des Dienstleisters für Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den Zahlungsbetrag beschränkt. Der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels unverzüglich dem Dienstleister anzuzeigen. Unterlässt es der Kunde, einen Mangel anzuzeigen, so sind Minderung und vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Mängelansprüche sind gegenüber dem Dienstleister innerhalb eines Monats nach der Schneeschuhführung geltend zu machen. 

 8. Teilnehmerdaten

Mit seiner Buchung gestattet der Teilnehmer dem Dienstleister die Erhebung, Speicherung und Nutzung der zum Zweck der Schneeschuhführung erhobenen Daten, wie sie in der Datenschutzerklärung aufgeführt werden.